KOMMISSION FÜR GESCHICHTE DES PARLAMENTARISMUS UND DER POLITISCHEN PARTEIEN E.V.
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Edition der Protokolle des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages seit 1949

 

Buch: Der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages. Sitzungsprotokolle 1969–1972
Ansprechpartner: Dr. Wolfgang Hölscher; Dr. Joachim Wintzer

Seit 1998 veröffentlicht die Parlamentarismus-Kommission in regelmäßiger Folge die Sitzungsprotokolle des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages. Bisher liegen 12 Halbbände für die ersten sechs Wahlperioden, von 1949 bis 1972, vor. Mit den Protokollen wird eine erstrangige Quelle zur deutschen Außenpolitik zugänglich gemacht, wobei – im Gegensatz zu der im Auftrag des Auswärtigen Amts herausgegebenen Edition der »Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland« (AAPD) – der Blick vor allem auf die innenpolitisch-parlamentarischen Voraussetzungen für die Verwirklichung der außen- und deutschlandpolitischen Vorhaben der Bundesregierung gerichtet ist. Der Auswärtige Ausschuss, oft als »Königsausschuss« des Deutschen Bundestages bezeichnet, steht ohne Zweifel im Brennpunkt, wenn es um das Mit- und Gegeneinander von Exekutive und Legislative bei der Kontrolle und Gestaltung der auswärtigen Politik geht.

Die Dokumente ermöglichen zudem einen tiefen Einblick in das Innenleben des Parlamentsbetriebs. Im Arbeitsparlament Bundestag werden die meisten politischen Entscheidungen in den Ausschüssen und Fraktionen getroffen, während die Aussprache im Plenum weitgehend der Darstellung der zuvor fixierten Positionen in der Öffentlichkeit dient. Mit den Sitzungsprotokollen des Auswärtigen Ausschusses wird für viele historische und politikwissenschaftliche Forschungsansätze reichhaltiges empirisches Material zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für biographische Fragestellungen: Viele MdB, die später in Führungspositionen gelangten, konnten sich zuvor in diesem exklusiven Gremium profilieren, so etwa Kurt Georg Kiesinger, Willy Brandt, Helmut Schmidt, Herbert Wehner oder Walter Scheel.

Den Editionen wird für jede Wahlperiode eine ausführliche Einleitung vorangestellt, in der die Grundbedingungen und Probleme der Mitwirkung des Ausschusses am außenpolitischen Prozess systematisch betrachtet werden. Darin wird ebenso auf die Rekrutierung der Ausschussmitglieder und die Bedeutung der Vorsitzenden abgehoben wie auf den formalen Arbeitsrahmen des Ausschusses. Für die ersten Jahre der Bundesrepublik richtete sich das Forschungsinteresse auf die häufig gestellte Frage nach der Notwendigkeit einer gemeinsamen Außenpolitik (»bipartisan foreign policy«) sowie auf das permanente Spannungsverhältnis von Kontrollanspruch, Informationsgewinnung und Vertraulichkeit. Erkennbar werden in diesem Zusammenhang auch die Grenzen parlamentarischen Einflusses.

Bei der Auswertung der vertraulichen Sitzungsprotokolle tritt klar hervor, wie die an parteipolitischen Vorgaben orientierten Abgeordneten das nationale Interesse der Bundesrepublik in der jeweiligen Wahlperiode definierten und wie sie ihre spezifischen Auffassungen gegenüber den Kontrahenten im Bundestag und gegenüber der Bundesregierung durchzusetzen versuchten. Darüber hinaus wird die eigenständige »parlamentarische Außenpolitik« der Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses beleuchtet: die Teilnahme an Sitzungen interparlamentarischer Gremien oder an internationalen Konferenzen, die Informationsreisen ins Ausland bzw. die offiziellen diplomatischen Missionen von Abgeordneten in regierungsamtlichem Auftrag.

Hingewiesen sei abschließend darauf, dass mit dem Projekt erstmals ein neuartiger editorischer Weg mittels einer abgestimmten Verbindung von Buch und CD-ROM beschritten wird. Während im bewährten und bewahrenden Medium Buch eine qualifizierte Auswahl der Protokolle zum Abdruck gelangt, wird zugleich in benutzerfreundlich aufbereiteter digitaler Form der Volltext der Protokolle zugänglich gemacht.

Laufende Editionen

I. »Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages. Sitzungsprotokolle 1972–1976«

Nach einem von allen Seiten emotional geführten Wahlkampf, bei dem die Außenpolitik eine herausragende Rolle spielte, wurde die Regierung Brandt/Scheel in der Wahl vom 19. November 1972 vom Wähler bestätigt. Ein Schwerpunkt der Arbeit des Auswärtigen Ausschusses war die Fortsetzung und vertragliche Umsetzung der neuen Ostpolitik. Besondere Schwierigkeiten ergaben sich dabei im Verhältnis zu Polen, das in der Frage der deutschstämmigen Aussiedler ausgesprochen restriktiv agierte. Erst mit den zusätzlichen Vereinbarungen vom Oktober 1975 konnte hier Abhilfe geschaffen werden. Auch bei der Frage der Vertretung von Berlin (West) durch die Bundesrepublik ergaben sich zahlreiche Konflikte, die von der Opposition insbesondere im Zusammenhang mit der Behandlung des UNO-Beitritts der Bundesrepublik angesprochen wurden. Ausführlich beobachtete der Ausschuss auch die Verhandlungen mit der CSSR; bei der späteren Ratifizierung des Prager Vertrages stand vor allem die Frage der Nichtigkeit des Münchener Abkommens von 1938 im Mittelpunkt. Weitere zentrale Themen waren die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die Ratifikation des Vertrages zur Nichtverbreitung von Atomwaffen und sowie der Fortgang der europäischen Integration. Besondere Beachtung in der Öffentlichkeit fand die Ausschussbehandlung eines – besonders innerhalb der FDP – umstrittenen Abkommens mit Frankreich, das es ermöglichen sollte, von Frankreich bereits in Abwesenheit verurteilte deutsche Kriegsverbrecher erneut in der Bundesrepublik anzuklagen.

II. »Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages. Sitzungsprotokolle 1976–1980«

Nachdem die Bundesrepublik ihre Beziehungen zu den osteuropäischen Staaten in der 6. und 7. Wahlperiode vertraglich geregelt hatte, standen in den Folgejahren die sich verändernden außenpolitischen Rahmenbedingungen im Zentrum der Informations- und Kontrolltätigkeit des Auswärtigen Ausschusses. Diskutiert wurde einerseits die Fortführung der Entspannungspolitik durch das KSZE-Folgetreffen in Belgrad und die MBFR-Verhandlungen in Wien, andererseits mußten die Abgeordneten die zunehmende Verhärtung in den Ost-West-Beziehungen zur Kenntnis nehmen. Durch den NATO-Doppelbeschluss von 1979 erklärte sich die Bundesrepublik bereit, amerikanische atomare Mittelstreckenwaffen auf ihrem Boden zu stationieren, falls die UdSSR keine Entgegenkommen bei der Dislozierung ihrer Mittelstreckenraketen (SS-20) zeigen sollte. Breiten Raum in den Sitzungen nahmen ferner die Beitrittsgesuche Griechenlands, Portugals und Spaniens zur Europäischen Gemeinschaft und das Gesetz zur Einführung der Direktwahl des Europäischen Parlaments ein. Im Fokus des Ausschusses stand auch die Lage im Nahen und Mittleren Osten, wobei nach dem Abschluss des israelisch-ägyptischen Friedensvertrages die instabile Lage am Persischen Golf als Folge der iranischen Revolution mit Sorge betrachtet wurde. Der Ausschuss befasste sich zudem ausführlich mit der Menschenrechtslage im südlichen Afrika.