Ansätze parlamentarischer Entwicklungen in der SBZ/DDR
A. Die Reinstitutionalisierung der DDR-Volkskammer als Parlament im modernen Sinn
A. Ansprechpartnerin: Dr. Bettina Tüffers |
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Für den Zusammenbruch der DDR steht als symbolisches Datum der 9. November 1989, als das SED-Regime die innerdeutsche Grenze öffnete. Der Zerfall des ostdeutschen Staates war freilich ein längerer Prozess, dessen heiße Phase mit der Welle von Botschaftsfluchten, der Öffnung der ungarisch-österreichischen Grenze und größeren Protesten in der DDR im Verlauf des Jahres 1989 begann und mit dem staatsrechtlichen Ende der DDR am 3. Oktober 1990 abschloss.
Auch für die Weiterentwicklung des politischen Systems der DDR und ihres (Pseudo)Parlamentarismus stellt der 9. November 1989 eine wichtige Zäsur dar, denn nach diesem Tag setzte eine »Selbstparlamentarisierung« der bestehenden Volkskammer ein, die bei allen Defiziten in diesem Ausmaß für ein unfrei zustande gekommenes Parlament höchst erstaunlich ist: Die Abgeordneten erzwangen eine dichtere Sitzungsfolge, die Spitzen der Volkskammer wurden ausgetauscht, und es entwickelten sich sowohl Formen einer Streitkultur als auch das Streben nach Kontrolle der politischen Führung in einem bis dahin unbekannten Maß. Diese Entwicklungen nahmen die Wünsche und Forderungen der Menschen auf der Straße auf und bereiteten ebenso wie die Tätigkeit des Runden Tisches die freien Volkskammerwahlen am 18. März 1990 vor. Die hieraus hervorgegangene, demokratisch legitimierte 10. Volkskammer arbeitete nur ein halbes Jahr, hatte aber die wichtige und ungewöhnliche Aufgabe, den Staat, in dem sie existierte, aufzulösen – und damit auch sich selbst. Eine Untersuchung, die die beschriebenen Veränderungen des Parlamentsbetriebs aus sich selbst heraus beschreiben will, muss die Arbeit der Volkskammer und das Verhalten der Abgeordneten in der Umbruchphase analysieren. Dazu blickt sie zunächst auf die Debatten im Plenum und deren Vorbereitung sowie auf die Tätigkeit der Ausschüsse. Inwiefern veränderte sich das Verhalten der Abgeordneten, welche Verhaltensweisen blieben? Welche parlamentarischen Arbeitsweisen führten die Abgeordneten ein und welchen bestehenden gaben sie einen neuen politischen Gehalt? Welche Freiräume eroberten sich die Abgeordneten in institutioneller, aber auch in inhaltlicher Hinsicht? Wie veränderte sich die Arbeit der parlamentarischen Gremien, insbesondere der Ausschüsse, welche Ausschüsse wurden neu eingesetzt? Welche Themen wurden auf die Agenda gesetzt, auch gegen ältere »Reservatsrechte«? Fielen in der Volkskammer unabhängige Entscheidungen? Entwickelte sie in Abkehr von einer vierzigjährigen Tradition echten politischen Gestaltungswillen? Galt das auch für Personalentscheidungen innerhalb des Parlaments und in von der Volkskammer beeinflussten Bereichen? Welche Grenzen überschritten die Abgeordneten auch nach dem 9. November 1989 nicht?
Die Beantwortung dieser Fragen wird den Übergang von einer unfreien, der meisten wesentlichen Merkmale eines gelebten Parlamentarismus beraubten Volksvertretung hin zu einem arbeitenden, kritischen Parlament, das diesen Namen überhaupt erst verdient, erhellen. Historische Transformationsforschung dieser Art nimmt aber auch die Voraussetzungen der Entwicklungen und immanente Wirkungsmechanismen innerhalb der untersuchten Volkvertretung mit in den Blick. Dabei wird insbesondere die Gegenüberstellung von 9. und 10. Volkskammer aufschlussreich sein: Sie wird zeigen, ob die sich befreiende Volkskammer über die legitimatorischen hinaus auch strukturelle oder ideologische Probleme hinsichtlich ihrer Arbeitsfähigkeit besaß und welche Rolle sie neben dem Runden Tisch überhaupt spielen konnte. Diese vergleichenden Fragestellungen führen zu der grundsätzlichen Bewertung, ob es eine (9. November 1989 oder 18. März 1990) oder zwei Zäsuren (9. November 1989 und 18. März 1990) in der Geschichte der Volkskammer gab und wie diese zu bewerten sind.
B. Ansprechpartner: Michael Bienert, M.A. (extern) |
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Die Studie widmet sich der wechselvollen Geschichte der Landtage in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und in der frühen DDR. Anhand der Beispiele des Brandenburgischen und des Thüringer Landtags beleuchtet die Arbeit die politischen Rahmenbedingungen in der sich etablierenden »volksdemokratischen« Ordnung und befasst sich mit den Handlungsspielräumen der Landesparlamente, deren Existenz eigentlich im Widerspruch zu den kommunistischen Zielvorstellungen von einer zentralisierten sozialistischen Gesellschaft in der SBZ stand.
Das Projekt geht der zentralen Frage nach, wie sich der Parlamentsbetrieb auf Landesebene gestaltete. Welchen Einfluss konnten die »bürgerlichen« Fraktionen von CDU und LDP auf den von der SED und der sowjetischen Besatzungsmacht dominierten politischen Kurs nehmen? Berücksichtigt wird auch das engmaschige Netz der institutionellen Kontrolle, das mittels der Blockpolitik und der Überwachung durch die SMA die Kompetenzen der Landtage von Beginn an stark einschränkte. Gleichwohl finden sich zahlreiche Belege dafür, dass die christdemokratischen und liberalen Parlamentarier keineswegs bereit waren, den eingeschlagenen Weg zur Sowjetisierung unwidersprochen hinzunehmen. Die erhitzten Debatten in den Landtagen, die scharfe Kritik an der von der SED forcierten Umwälzung sowie die Proteste gegen die allmähliche Entmachtung der Volksvertretungen dokumentieren die – letztlich vergebliche – Bereitschaft vieler Abgeordneter zur parlamentarischen Opposition und zum offenen Widerstand. Mit der seit 1948 verstärkten Gleichschaltung der Landtage, die mit Diffamierungskampagnen, der Verhaftung von missliebigen Politikern und parteiinternen Säuberungswellen einher ging, rückt schließlich der eigentliche Prozess der »Diktaturdurchsetzung« in den Vordergrund. An dessen Ende stand 1952 die Selbstauflösung der Landesparlamente.
Indem die Studie am Beispiel der ostdeutschen Landtage einen wichtigen Scheidepunkt zwischen Demokratie und Diktatur vorstellt, möchte sie ein bislang wenig beachtetes Kapitel zur Geschichte des deutschen Parlamentarismus im 20. Jahrhundert thematisieren. Die Arbeit wird durch ein Stipendium der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gefördert.
Die Arbeit, ein Dissertationsvorhaben betreut von Prof. Dr. Manfred Görtemaker am Historischen Institut der Universität Potsdam, entsteht in Kooperation mit der KGParl und wird gefördert von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
